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#7

Akten Regierungsbezirk Würzburg, 29.03.1904, Nr. 6543

Kinematographen

Würzburg, den 29. März 1904.

An sämtliche Distriktspolizeibehörden des Regierungsbezirks.

Betreff: Kinematographen.

Aus Gründen der Feuersicherheit sind bei Genehmigung der Aufstellung von Kinematographen auf Messen und Märkten etc. nach obertechnischem Gutachten insbesondere folgende Punkte zu beachten und zu kontrollieren:

  1. Die Buden sollen auf mindestens 3 Seiten freistehen.

  2. Für die Kraftstation ist ein eigener Raum an der Stirnseite der Bude zu schaffen und dieser ist vom Zuschauerraum durch eine gegen Verbrennbarkeit tunlichst geschützte Wand zu trennen.

  3. Die Schauseite sowie die derselben gegenüberliegende Seite des Zuschauerraums soll frei von allen [Zwischenbauten] Zwischen- und Einbauten sein, so dass direkte Ausgange ins Freie in genügender Zahl hergestellt werden können.

  4. Die Aufbewahrung leicht brennbarer Gegenstände hat in schliessbaren Behältern mit feuersicherer Auskleidung zu erfolgen.

  5. Die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker für elektrische Starkstromanlagen müssen auch bei nicht stationären betrieben beobachtet werden.

Kgl. Regierung, Kammer des Innern. v. Koben.

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